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Erstattung Mietzahlungen Arbeitnehmer,§ 3 Nr. 16 EStG,Werbungskosten

Ein Arbeitnehmer hat seine Wohnung für den geplanten Aufenthalt im Ausland (befristete Entsendung) untervermietet. Auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Entsendung (veranlasst vom Arbeitgeber) muss er sich eine Ersatzwohnung mieten. Der Arbeitgeber zahlt dazu einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 400 Euro. Kann dieser Zuschuss steuerfrei gezahlt werden (Rückzug aus Ausland oder über doppelte Haushaltsführung)? Die zusätzlich dabei entstehenden und zuvor abgestimmten Kosten für Wohnungssuche sowie eine zwingend notwendige Grundausstattung zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die angemietete Unterkunft übernimmt der Arbeitgeber auch. Können diese steuerfrei gezahlt werden?
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