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Gehalt,Betriebsaufspaltung

Der Mandant A hat in Personalunion die 100%ige Anteilseignerschaft an mehreren Unternehmen (gewerblich), wobei insgesamt eine Betriebsaufspaltung besteht: – 100 % Beteiligung an der Betriebsunternehmen GmbH (Bauunternehmen) – 100 % Beteiligung an der Besitzunternehmen GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt – Verpachtung von Grundvermögen und BGA) – 100 % Beteiligung an der Verwaltungs GmbH, die Vollhafter der KG ist Der A ist in allen GmbH als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen. Die Beteiligungen an der Betriebsunternehmen GmbH und an der Verwaltungs GmbH führt der A als Sonderbetriebsvermögen bei der KG. Unsere Rückfrage: Der A wird nun als Geschäftsführer der Betriebsunternehmen GmbH erstmalig einen Anstellungsvertrag mit Gehalt erhalten. Zuvor wurde dies unentgeltlich erledigt. Führt die Anstellung als GF der Betriebsunternehmen zwangsweise dazu, dass das Gehalt als Sonderbetriebseinnahmen einzustufen ist? Oder bestünde alternativ auch die Wertung dieser Gehaltseinkünfte als Einkünfte auch nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)?
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