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Sozialversicherungspflicht,Ausländischer Arbeitnehmer,Krankenversicherung

Sachverhalt: Eine GmbH hat einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der Inhaber eines Working-Holiday-Visums ist. Der Arbeitsvertrag ist auf sechs Monate befristet. Das Gehalt liegt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Der neue Mitarbeiter hat vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in seinem Heimatland eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, der maßgeschneidert ist für einen Aufenthalt in Rahmen des Working-Holiday-Visums. Frage: Ist zum Arbeitsbeginn eine gesonderte Versicherung in Deutschland verpflichtend, oder ist die Auslandskrankenversicherung aus dem Heimatland ausreichend? Falls eine gesonderte Versicherung in Deutschland verpflichtend sein sollte: Reicht die Versicherung deutscher Privatanbieter wie z.B. Care, Mawista etc., die günstige Versicherungen unter dem Produktnamen „work and traveler“ etc. anbieten, oder erfüllt nur die Versicherung bei der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. AOK, TK etc.) die Anforderungen des Sozialversicherungsgesetzes? (Hinweis: Das Gehalt liegt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze).
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