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Werbungskosten,Reisekosten,Erste Tätigkeitsstätte

A ist ab 01.01.2019 bei einem Dienstleistungsunternehmen in B-Stadt abhängig beschäftigt. Die Angestellten des Dienstleistungsunternehmens betreuen/begleiten bundesweit behinderte Menschen in deren Privathaushalten bei der Bewältigung des Alltags. A wird von Anfang an (nur) einer bestimmten Betreuungsperson mit Wohnung in C-Stadt zugeordnet, wo A im gesamten Jahr 2019 an ca. sechs bis acht wechselnden Tagen (24-Stundenschicht) im Monat die Betreuung im Privathaushalt in C-Stadt ausführt. A erhält keinerlei Arbeitgebererstattung von Fahrt- und Reisekosten etc. Frage: Sind die Pkw-Fahrtkosten von A nach C-Stadt mit € 0,30 je Entfernungs-km oder gefahrenen km abzugsfähig? Sind Verpflegungsmehraufwendungen abzugsfähig?
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