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Ausland,Inbound,Sozialversicherungspflicht

Wir haben Löhne von einer Firma abzurechnen, die von ihrer Mutter in Japan AN entsendet bekommen hat. Es liegen Entsendungsverträge vor. Die japanischen Mitarbeiter haben keinen Arbeitsvertrag mit der deutschen Tochter abgeschlossen. Es werden jedoch geldwerte Vorteile gewährt (Auto, Wohnungsmiete) und zusätzlich zum japanischen Gehalt ein deutsches Gehalt gezahlt. Sind diese deutschen Lohnbestandteile in Deutschland kranken- und pflegeversicherungspflichtig?  
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