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Pensionszusage Abfindung,Übertragung auf Unterstützungskasse,Übertragung GmbH

Unser Mandant war in früheren Jahren als Arbeitnehmer bei einer GmbH tätig. Im Rahmen der Tätigkeit wurde von der GmbH gegenüber unserem Mandanten als Arbeitnehmer eine Pensionszusage getroffen. Zwischenzeitlich wurde die GmbH in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Unser Mandant ist an der GmbH und Co. KG als Kommanditist beteiligt. Die Pensionszusage wurde auf die GmbH & Co. KG übertragen und die Rückdeckungsversicherung in der Bilanz der GmbH & Co. KG aktiviert. Im Rahmen der Umwandlung wurde die Pensionszusage eingefroren und beitragsfrei gestellt. Die GmbH & Co. KG befindet sich aktuell in Liquidation (Insolvenz) und die Rückdeckungsversicherung wurde an unseren Mandanten verpfändet. Fraglich ist jetzt, wie mit der Pensionszusage, besonders im Hinblick auf die zu erwartende Steuerbelastung für unseren Mandanten, verfahren werden soll. Folgende Vorgehensweisen sind denkbar: 1. Ausgliederung der Pensionszusage auf eine durch unseren Mandanten gegründete GmbH gegen eine entsprechende Ausgleichzahlung. 2. Die Pensionszusage wird auf eine Unterstützungskasse übertragen. 3. Die Rückdeckungsversicherung wird als Abfindung für die Pensionszusage auf unseren Mandanten übertragen. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus den drei Vorgehensweisen für unseren Mandanten?
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