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Lohnsteuer,Reisekosten,Mahlzeiten

Sachverhalt wie folgt: Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer eine Firmenkreditkarte zur Verfügung, mit welcher dieser im Rahmen seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Restaurant seine Mahlzeiten bezahlt. Ist es richtig, dass die Übernahme der Kosten der Mahlzeiten bis zu einem Betrag von 60 € mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden kann (§ 8 (2) S. 8 EStG)? In der Praxis würde das für uns bspw. bedeuten, dass bei einer dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschale von 12 € pro Tag diese entsprechend den Werten der Sozialversicherungsentgeltverordnung gekürzt wird (z.B. 9,60 € pro Tag). Der Arbeitgeber kann also, sofern wir den Sachverhalt richtig verstehen, eine Mahlzeit in Höhe von 60 € pro Tag steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen.
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