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§ 1 Abs. 1a UStG,§ 15a UStG,GiG bei Eintritt in die Gütergemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: ein Ehepaar (seit 2006 verheiratet in Zugewinngemeinschaft) überlegt aus Vermögensumverteilungsgründen zur Gütergemeinschaft zu wechseln. Die Ehefrau besitz außer Geldvermögen nichts, betreibt auch kein Unternehmen. Der Ehemann hat durch eine landwirtschaftliche Hofübergabe von seinen Eltern im Mai 2018 sein Vermögen deutlich vermehrt. Der Ehemann besitzt nun 2 PV-Anlagen (1x Anschafffung 2012 und 1x durch Hofübergabe) beide mit USt-Regelbesteuerung. Ihm gehört auch der landw. Betrieb (aktiv bewirtschafteter Ackerbau). Seit 01.01.2023 hat er mit seiner Landwirtschaft zur Regelbesteuerung optiert. Er gibt vierteljährlich für PV + LuF konsolidierte USt-Voranmeldungen ab. Nun zu den Fragen: 1. Würde das Ehepaar beispielsweise zum 01.12.2023 notariell zur Gütergemeinschaft wechseln, welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen hätte dies zur Folge? 2. Würde die USt-Pflicht des Ehemanns mit dem Tag des Güterstandswechsels erlöschen und für die Ehegattengemeinschaft aufleben? 3. Würde dies ggf. Vorsteuer-Korrekturen §15a UStG auslösen? Besten Dank vorab. MfG Sonja Holl
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