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Vorsteuerberichtigung,Änderung der Verhältnisse,Verfahren

Ein Campingplatz wurde im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen zum 01.07.2022 verkauft. Der Veräußerer (A) erwarb den Platz im Jahr 2019 und verkaufte diesen im Jahr 2022. Er nutzte den Campingplatz sowohl für steuerpflichtige (laufender Tourismus – Kurzurlaub) als auch für steuerfreie Umsätze (Verpachtung an Dauercamper über sechs Monate). In der Zeit des Besitzes des Veräußerers (A) wurden div. Anschaffungen/Erhaltungsmaßnahmen für den Campingplatz getätigt. Dabei wurde aus den Rechnungen Vorsteuer geltend gemacht. Da der Platz von A sowohl für steuerfeie Umsätze als auch für steuerpfl. Umsätze genutzt wurde, erfolgte in den einzelnen Jahren eine prozentuale Vorsteuerkorrektur. Dieser Prozentsatz wurde anhand der vorhandenen Stellplätze auf dem Campingplatz ermittelt. Für die Jahre 2019 wurden 27 %, 2020 28,89 % und für 2021 12,37 % von den zuvor geltend gemachten Vorsteuern als nicht abziehbare Vorsteuern gebucht. Der Erwerber (B) des Campingplatzes nutzt diesen für steuerfreie Zwecke (Verpachtung an Dauercamper über sechs Monate) und verpachtet den restlichen Teil an einen Betreiber (C) gegen eine monatliche Pachtzahlung von 1.200 €. Der Betreiber (C) erzielt nur steuerpflichtige Umsätze. Er erhält die Einnahmen aus dem laufenden Tourismus (Verpachtung unter sechs Monate). Uns stellt sich nun die Frage, ob der Erwerber (B) eine Vorsteuerkorrektur vornehmen muss.
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