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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Fortsetzung unternehmerische Tätigkeit

Mein Mandant (Käufer) plant den Kauf mehrerer Anlagegüter, Marketingkonzepte, Social-Media-Plattformen, Kundendateien, Forderungen eines anderen Einzelunternehmens (Verkäufer). Nach Meinung des Steuerberaters des Verkäufers handelt es sich nicht um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, da der zu verkaufende Geschäftszweig weder buchhalterisch abgegrenzt noch als solcher beim Gewerbeamt und Finanzamt gemeldet ist. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die zu erwerbenden Wirtschaftsgüter umsatzsteuerlich unterschiedlichen Steuersätzen zu unterwerfen sind. Geplant ist, die Wirtschaftsgüter mit einer Summe zu bewerten und diese entgegen der Auffassung des Verkäufer-Steuerberaters als umsatzsteuerlich nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1a UStG zu behandeln. Ist das richtig?
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