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Geschäftsveräußerung im Ganzen,§ 1 Abs. 1a UStG

Der Steuerpflichtige (natürliche Person) betreibt einen Fahrschulbetrieb mit 2 Zweigstellen. Die eine Zweigstelle wird in angemieteten Räumlichkeiten betrieben. Die Hauptstelle wird auf einem eigenen Grundstück betrieben, welches ertragsteuerlich im Betriebsvermögen ist. Eine Miete wird entsprechend derzeit nicht bezahlt. Der Steuerpflichtige wird seinen Fahrschulbetrieb im Ganzen, jedoch OHNE Grundstück und OHNE Fahrschulfahrzeuge an einen Erwerber veräußern. Der Steuerpflichtige wird sein Grundstück zukünftig umsatzsteuerpflichtig an den Erwerber seines Fahrschulbetriebs vermieten. Frage: Handelt es sich umsatzsteuerlich bei der Veräußerung des Fahrschulbetriebs um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen?
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