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§ 1 Abs. 1a UStG,Kassensitz,Kleinunternehmer

Sachverhalt: Mandantin möchte einen halben Kassensitz von einer Psychotherapeutin kaufen. Es handelt sich im Wartelisten, Überweisungsbeziehungen und Teils um Mobiliar (Inventarverzeichnis vorliegend) für insgesamt 35.000,- EUR. Fragen: 1. Der Verkauf müsste m.E. nach grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein, da es sich weder um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, noch um einen autarken Teilbetrieb handelt. 2. Ist es möglich das Inventar autark zu verkaufen und aufgrund von §4 Nr. 28 UStG umsatzsteuerfrei? 3. Ist es - unabhängig von 2. (was sich ja letztendlich dann nur auf den eventuellen Kaufpreis ohne oder mit Inventar auswirkt) - möglich, dass der Verkauf unter Berücksichtigung von §19 UStG unter die Kleinunternehmerregelung fallen kann und somit die Umsatzsteuer nicht erhoben wird (sofern natürlich nicht zu Unrecht ausgewiesen) selbstredend unter Berücksichtigung etwaiger anderer umsatzsteuerpflichtiger Umsätze des Veräußerers? 4. Sofern 3. in Frage kommt und der Veräußerer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht die Grenze von 22.000,- EUR der umsatzsteuerlichen Umsätze überschritten hat, gilt dann die Grenze von den voraussichtlichen 50.000,- um laufenden Kalenderjahr, mit der Folge, dass der Verkauf gänzlich (unabhängig von der Inventarfrage) ohne Umsatzsteuerlast möglich wäre?
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