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Verkauf Polsterwerkstatt,Fortführung der Tätigkeit,§ 1 Abs. 1a UStG

Ein Mandant betreibt eine Polsterwerkstatt, wo er unterschiedliche Möbelstücke aufarbeitet und neu bezieht. Er verkauft sein gesamtes Unternehmen einschließlich des Anlage- und Umlaufvermögens und des Firmennamens zum 01.07.2023. Gleichzeitig betreibt mein Mandant ab 01.07.2023 unter neuem Firmennamen in kleineren Räumen und anderer Adresse wieder eine kleine Polsterwerkstatt mit gleichem Arbeitsbild. Es stellt sich nun die Frage, ob eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs vorliegt und ob der Veräußerungserlös umsatzsteuerpflichtig ist.
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