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§ 1 Abs. 1a UStG,GiG,§ 15a UStG Korrektur

Private Person verpachtet seit 30 Jahren seine Halle umsatzsteuerpflichtig. Es handelt sich um die einzige Verpachtung dieser Person. Die Halle wird nun verkauft. Der Käufer verpachtet die Halle weiter mit Umsatzsteuer wie bisher. Der Verkauf wurde ohne Umsatzsteuer vorgenommen, da davon ausgegangen wurde es handelt sich um die Aufgabe einer Verpachtung im Ganzen analog einem Unternehmensverkauf. Die Finanzverwaltung möchte nunmehr die vorsteuerpflichtigen Reparatur arbeiten der letzten 10 Jahre gem. § 15a hinsichtlich der gezogenen Vorsteuer korrigieren. Ist das aus Ihrer Sicht zulässig trotz dieser sogenannten Betriebsaufgabe?
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