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GiG,§ 1 Abs. 1a UStG,Veräußerung des Teilvermögens

Mandantin betreibt ein Yogastudio und bietet Yogakurse sowie Ausbildungskurse für Yogalehrer an. Unsere Mandantin möchte ihre Tätigkeit als Yogalehrerin und Ausbilderin nicht mehr im Zusammenhang mit festen Räumlichkeiten ausüben. Die Mandantin veräußert ihren Kundenstamm für die Kurse sowie die Einrichtung des Yogastudios an den Nachfolger. (Gebäude werden nicht mit veräußert, da die Räumlichkeiten nur angemietet waren.) Die Tätigkeit als Yogalehrerin und Ausbilderin wird im Rahmen von Onlinekursen und wie bereits vorher in Meditationszentren und unterschiedlichen Yogastudios durch unsere Mandantin fortgesetzt. Handelt es sich bei der Veräußerung um eine GiG nach § 1 Abs. 1a UStG?
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