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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Steuerbefreiung

Meine Mandanten A, B und C betreiben eine Berufsausübungsgemeinschaft als freiberufliche Ärzte. A will zum 30.6.2023 aus der BAG ausscheiden. B und C sollen seinen gesamten Anteil an der GbR zu einem bestimmten Preis übernehmen. Arzt D soll dann zum 1.7.2023 oder auch erst später in die BAG eintreten und letztlich die Patienten von A übernehmen, also dessen „Anteil“ übernehmen. Das Risiko, den von A erworbenen Anteil weiterveräußern zu können, soll bei B und C liegen. Der Verkauf des BAG-GbR-Anteils von A an B/C dürfte eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen und nicht umsatzsteuerbar sein. Wie ist die Beurteilung hinsichtlich der Weiterveräußerung des von B/C erworbenen Anteils an den D? Können B/C den erworbenen Anteil an den D ohne Umsatzsteuer zum 1.7. oder später weiterverkaufen? Oder wird der frisch erworbene A-Anteil bei B/C unmittelbar zu einem Bestandteil deren eigener Anteile, oder könnte es sich um einen selbständigen Teilbetrieb handeln (wobei der Sachverhalt so gelagert ist, dass es sich um eine reine Hausarztpraxis handelt)? Macht dies überhaupt einen Unterschied? Wie muss der Kaufvertrag gestaltet werden, damit sicher keine Umsatzsteuer entsteht?
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