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Geschäftsveräußerung,Differenzbesteuerung

Es liegt folgender Sachverhalt vor: Ein Gebrauchtwagenhandel wurde von einer OHG betrieben. Diese betrieb zudem noch Photovoltaikanlagen. Der Betrieb des Gebrauchtwagenhandels sollte dann zukünftig von einer GmbH betrieben werden. Gesellschafter sind in beiden Gesellschaften identisch. Die OHG besteht weiterhin. Es wurde dann der Warenbestand (alle Gebrauchtfahrzeuge) von der GmbH an die OHG verkauft. Es liegt wohl eine Geschäftsaufgabe im Ganzen vor. Oder könnte das evtl. anders gesehen werden? Die Fahrzeuge wurden von der OHG teilweise ohne Vorsteuerabzug von Privatpersonen erworben. Diese wären von der OHG mit Differenzbesteuerung weiterveräußert worden. Nun stellt sich die Frage, ob das die GmbH auch darf? Sie hat die Fahrzeuge im Rahmen der nicht steuerbaren Geschäftsaufgabe im Ganzen von der OHG erworben.
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