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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vermietungsunternehmen

Zwischen der AB Holding GmbH (Beteiligte A und B zu jeweils 50 %) und der X GmbH (100-%-Beteiligte ist die AB Holding GmbH) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (körperschaftsteuerliche Organschaft). Die AB Holding GmbH vermietet ihr gesamtes Anlagevermögen (Maschinen) an die X GmbH. Andere Umsätze erzielt die AB Holding GmbH nicht. Nunmehr ist geplant, dass A das gesamte Anlagevermögen von der AB Holding GmbH erwirbt und an die X GmbH vermietet. Handelt es sich bei dem Verkauf des Anlagevermögens der AB Holding GmbH an A um eine Geschäftsveräußerung bzw. Teilbetriebsveräußerung im Ganzen, so dass der Verkauf des Anlagevermögens nicht der Umsatzsteuer unterliegt, oder muss in der Rechnung von der AB Holding GmbH an A Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
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