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Umsatzsteuer,Grundstückslieferung,Geschäftsveräußerung im Ganzen

Unser Mandant hat in den letzten Jahren ein Gebäude als Ferienhaus vermietet. Die Umsätze wurden mit dem Steuersatz von 7 % versteuert, die Vorsteuer aus den Ausgaben wurde in Abzug gebracht. Die Einkünfte wurden als Einkünfte aus V+V erklärt. Ein zweites Gebäude wird seit einigen Monaten unter Verzicht auf die Befreiung von der Umsatzsteuer an ein Unternehmen vermietet. Die Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen werden unter einer gemeinsamen Steuernummer eingereicht. Zum 01.09.2022 wurde das Ferienhaus verkauft (Übergang Nutzen und Lasten). Das Gebäude war zum Zeitpunkt des Notarvertrags zweifellos seit über zehn Jahren im Besitz des Mandanten. Er hat für den Verkauf einen Makler beauftragt. Im Kaufvertrag wurden keine Regelungen zu umsatzsteuerlichen Sachverhalten getroffen. Wir haben nun die folgenden Fragen: 1. Die Maklerrechnung enthält Umsatzsteuer in Höhe von etwa 7.000 €. Diese würde unser Mandant gerne in Abzug bringen. Das Finanzamt lehnt dies ab, da der Vorgang im Zusammenhang mit der umsatzsteuerbefreiten Veräußerung des Gebäudes stehe. Gibt es eine Möglichkeit, den Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Vermietungseinkünften herzustellen bzw. die Vorsteuer anderweitig in Abzug zu bringen? 2. An dieser Stelle auch eine Frage zur Einkommensteuer: Üblicherweise würde die Maklerrechnung als Kosten der Veräußerung bei der Überschussermittlung für das private Veräußerungsgeschäft berücksichtigt werden. Hier liegt aber kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Kann die Rechnung dann als Werbungskosten in der V+V des Objekts angesetzt werden, oder entfällt der Ansatz komplett? 3. Im Kaufvertrag wird für das mitverkaufte Inventar ein separater Betrag ausgewiesen, es liegt auch eine Inventarliste bei. Das Finanzamt möchte nun die Veräußerung des Inventars der regulären Umsatzbesteuerung unterwerfen, da die Befreiung für Gebäude hier nicht gelte. Gibt es eine Möglichkeit, die Besteuerung als Nebenleistung zur Veräußerung des Gebäudes zu vermeiden?
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