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Geschäftsveräußerung im Ganzen,Optionsklausel,Nachträgliche Vereinbarung

Unsere Mandantin hat in 2021 ein Objekt im Rahmen der Geschäftsveräußerung im Ganzen gekauft. Das Objekt wird teileweise mit USt und teileweise ohne Umsatzsteuer vermietet. Im Jahr 2023 wurde das Objekt von unserer Mandantin wieder verkauft. Jedoch wurde hier keine Steuerklausel (Geschäftsveräußerung im Ganzen oder nach § 13b EStG) mit in den Notarverkaufsvertrag aufgenommen. Der neue Eigentümer vermietet weiterhin wie bisher. Unsere Fragen: 1. Kann der Notarvertrag aus umsatzsteuerlicher Sicht so bleiben und es wird eine Geschäftsveräußerung im Ganzen angenommen? 2. Wenn nicht, kann der Vertrag mit einem Nachtrag geheilt werden, welches auch vom FA anerkannt wird?
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