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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vorsteuerberichtigung

Meine Mandanten A + B sind als natürliche Personen jeweils zu 50 % an der AB-Holding GmbH beteiligt. Diese AB-Holding-GmbH wiederum ist beteiligt zu 94,9 % an der V-AG und zu 100 % an der AB-Immobilien GmbH. Die V-AG betreibt einen Produktionsbetrieb in einer eigenen, vor knapp zehn Jahren erworbenen Immobilie. Nunmehr soll diese Immobilie von der V-AG an die AB-Immobilien GmbH für 600 T€ verkauft werden. Der Kaufpreis wird seitens der V-AG zu fremdüblichen Konditionen kreditiert. Die AB-Immobilien GmbH wird diese Immobilie sodann direkt wieder an die V-AG zu fremdüblichen Konditionen vermieten. Die Mieteinnahmen verwendet die AB-Immobilien GmbH zur Darlehenstilgung. Die V-AG hat in den letzten zehn Jahren ca. 35 T€ Vorsteuer aus Erhaltungsaufwendungen/Instandhaltungsaufwendungen in diese Immobilie geltend gemacht. In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen: 1. Ist dieser Verkauf ein Fall der sog. „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ gem. § 1 Abs. 1a UStG? Oder greift dies hier nicht, da kein Mietvertrag übergeht (die Immobilie wurde ja zu 100 % selbstgenutzt durch die V-AG)? 2. Wenn keine GiG vorliegt: Kann oder sollte die V-AG auf die generelle Steuerfreiheit des Verkaufs aus umsatzsteuerlicher Sicht verzichten, so dass das Objekt zzgl. USt verkauft wird (dies vor dem Hintergrund, dass ansonsten eine Korrektur der gezogenen Vorsteuer aus den Erhaltungsaufwendungen der letzten zehn Jahre erfolgen muss; ist dem überhaupt so, oder muss die VoSt aus Erhaltungsaufwendungen gar nicht korrigiert werden)? 3. Falls ein Verkauf mit USt erfolgt bzw. erfolgen muss: Würde die USt dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen (dies auch, obwohl doch eigentlich gem. § 13b UStG gar keine USt in Rechnung gestellt werden sollte – Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b Abs. 5 UStG)?
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