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Zuschuss,KfW-Förderung,Herstellungskosten

Privatperson P kauft zwei Häuser, welche sie jeweils zu einem KfW-55-Haus umbauen möchte. Das erste Haus bewohnt sie danach selbst dauerhaft, das zweite Haus wird dauerhaft vermietet. Hierzu bekommt sie Darlehen der KfW, welche Tilgungszuschüsse enthalten. Das, heißt, sie muss jeweils 50.000 € am Ende der Kreditlaufzeit nicht zurückzahlen. Frage: Wie sind die Zuschüsse für Haus 1 und 2 steuerlich zu behandeln?
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