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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,§ 82b EStDV,Abgrenzung HK/Erhaltungsaufwand

Ein Steuerpflichtiger erzielt durch die Vermietung einer Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Innerhalb der ersten drei Jahre hat er die 15-%-Grenze gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG überschritten. Ist es möglich, anschaffungsnahe Herstellungskosten dennoch zu verhindern, indem die Aufwendungen auf fünf Jahre verteilt werden (§ 82b Abs. 1 EStDV) und dadurch die 15-%-Grenze wieder unterschritten wird?
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