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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 9 Abs. 1 EStG,Aufwendungen für ein fremdes Wirtschaftsgut

Unser Mandant hat eine Wohnung angemietet (Mietvertrag unbefristet, Kündigungsmöglichkeit erst nach 15 Jahren) und wird diese nach Sanierung weitervermieten zur Einkünfteerzielung aus V+V. Hinsichtlich des Erhaltungsaufwandes greift mangels Anschaffung die 15-%-Grenze nicht. Da es sich um eine Standarderhöhung handelt, stellt sich die Frage, ob hier die 2-%-Abschreibung trotz fehlenden Eigentums greift oder die Aufwendungen Erhaltungsaufwand bleiben.
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