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(un)entgeltlicher Nießbrauchsverzicht,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Sachverhalt: Unser Mandant erhielt von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Mehrfamilienhaus unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Da der Vater des Mandanten zwischenzeitlich verstorben ist, ist die Mutter allein nießbrauchsberechtigt. Da unser Mandant beabsichtigt, eine andere Immobilie zu erwerben, soll unter Finanzierungsgesichtspunkten der auf der übertragenen Immobilie lastende Nießbrauch abgelöst werden und diese anschließend veräußert werden. Fragen: 1. Welche steuerlichen Folgen hätte ein unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht der Mutter für beide Seiten? 2. Welche steuerlichen Folgen hätte eine entgeltliche Ablösung der Nießbrauchs für beide Seiten, wenn a) eine Einmalzahlung erfolgt b) eine Ablösung in Form von wiederkehrenden Zahlungen erfolgt? 3. Ist der Ablösebetrag am Kapitalwert des Nießbrauchs oder an den entgehenden Mietzahlungen zu bemessen? 4. Wie sind die steuerlichen Folgen, wenn die Übertragung gegen Nießbrauch mehr bzw. weniger als 10 Jahre vor dessen Ablösung erfolgt ist (§ 23 EStG)?
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