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Erhaltungsaufwand,Zuschuss,§ 21 EStG

Eine Mandantin vermietet schon seit vielen Jahren einen Einkaufsmarkt an eine in Deutschland führende Handelskette. Diese Einkünfte werden bei der Steuerpflichtigen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erklärt. Diese ist nun bereit, erforderliche Investitionen (insbesondere Modernisierungen, Instandsetzungen etc.) vorzunehmen und einen neuen Zehn-Jahres-Mietvertrag abzuschließen, wenn die Vermieterin einen „Zuschuss“ von EUR 400.000 gewährt. Nun ist fraglich, was diese TEUR 400 für die Mandantin darstellen und wie diese geltend zu machen sind bzw. geltend gemacht werden könnten. Zu denken wäre an: a) sofort abzugsfähige Werbungskosten (mit ggf. Wahlrecht auf Verteilung zwischen zwei und fünf Jahren nach EStDV) b) auf die (Grund-)Laufzeit des Mietvertrags (zehn Jahre) zu verteilende Werbungskosten, oder c) nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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