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Mietverzicht,Minderung Werbungskosten

Der beherrschende Gesellschafter einer GmbH hat der Firma Büroräume vermietet. Im Sommer 2018 gerät die GmbH durch einen Forderungsausfall in die Überschuldung. Kann der Gesellschafter die bereits bezahlte Miete 2018 zurückzahlen und zur Sanierung auf die künftige Miete verzichten? Welche steuerliche Folgen ergeben sich?
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