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Insolvenz Bauträger,Rechtsverfolgungskosten

Ein Steuerpflichtiger möchte eine neue Eigentumswohnung über einen Bauträger bauen lassen. Diese Einliegerwohnung sollte vom Steuerpflichtigen komplett vermietet werden. Nachdem die Rohbauphase abgeschlossen ist, geht der verantwortliche Bauträger insolvent. Sind die entstandenen Anwaltskosten durch die Insolvenz des Bauträgers im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten anzusetzen oder gehören die Anwaltskosten zu den Gebäude- bzw. Anschaffungskosten? 
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