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Erhaltungsaufwand,Herstellungskosten

Eine Erbengemeinschaft ist Inhaberin eines Mehrfamilienhauses mit im Erdgeschoss befindlicher Gaststätte. Das Gebäude wird zu mehr als 50 % zu Wohnzwecken vermietet/genutzt. Im Jahr 2018 erfolgte nach Leerstand der Gaststätte und nicht erfolgreicher Suche nach einem neuen Gaststättenpächter die Modernisierung der Gaststättenräume. Es wurde ein Bauantrag notwendig, da eine Nutzung als Friseursalon geplant wurde. Hierdurch waren aktuelle Auflagen zum Brandschutz zu erfüllen. Es wurden des weiteren Fenster und Türen erneuert, ebenso Fußböden und Wände renoviert/instandgesetzt. Durch die Finanzverwaltung wurde alles als Herstellungskosten angesehen, von uns wurden, soweit keine Änderung der Raumnutzung erfolgte, Erhaltungsaufwand angenommen. Im Kellerbereich wurde eine Toilette zur Waschküche umgebaut, hier sind wir von Herstellungskosten ausgegangen. Im Übrigen wurde die Verteilung nach § 82b EStDV beantragt. Fragestellung: Handelt es sich bei dieser Umbau-/Modernisierungsmaßnahme um Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten?
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