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Instandhaltungskosten,Anschaffungs-/Herstellungskosten,§ 9 EStG

Ein Zweifamilienhaus wird in der einen Wohnung durch den Sohn ohne Miete bewohnt und in der anderen Wohnung steuerpflichtig vermietet. Das Haus wird renoviert. Für die vermietete Wohnung werden die Instandhaltungskosten sofort als Werbungskosten angesetzt und sind vom Finanzamt auch so akzeptiert worden. Meine Frage betrifft die vom Sohn bewohnte Wohnung. Meine Mandantin fragt, falls ihr Sohn in ein paar Jahren auszieht, ob dann die anteiligen Instandhaltungskosten noch eine steuerliche Auswirkung finden? Kann man diese Instandhaltungskosten als „Erhöhung“ der Anschaffungskosten behandeln? Das Haus wurde 1974 gebaut.
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