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Herstellungskosten,anschaffungsnaher Aufwand,Erweiterung

Meine Mandantin, eine inländische vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaft, hat am 11.11.2018 (Übergang Nutzen Lasten) ein Gebäude gekauft. Folgende Herstellkosten sind angefallen: Umbau einer Kneipe in zwei Wohnungen EURO 140.000 Umbau eines Supermarktes in sechs Wohnungen EURO 180.000 Für beide Baumaßnahmen wurde ein Bauantrag gestellt. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Herstellkosten als Erweiterungen i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz HGB 1 zu bewerten sind und somit nicht in die 15-%-Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG einzurechnen sind.
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