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Verbilligte Nutzungsüberlassung,Betriebskosten,Wohnrecht

Unsere Mandantin hat im Jahr 2017 im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge ein Haus mit mehreren Wohnungen unentgeltlich übertragen bekommen. Hierzu hätten wir zur steuerlichen Behandlung zwei verschiedene Sachverhalte zu klären. 1. Sachverhalt: verbilligte Vermietung Eine Wohnung nutzt sie selber, zwei sind unentgeltlich vermietet und zwei sind entgeltlich vermietet. Für die unentgeltlich vermieteten Wohnungen werden ausschließlich die Nebenkosten von den Mietern gezahlt. Handelt es sich hier um eine verbilligte Vermietung und können dementsprechend die Werbungskosten anteilmäßig abgezogen werden? 2. Sachverhalt: Wohnrecht gleich Anschaffungskosten? Dem Überträger des Hauses ist im Vertrag ein Wohnrecht mit einem Jahreswert in Höhe von 10.800 Euro zugesprochen worden. Unsere Mandantin hat das Gebäude/Grundstück inkl. Schulden übernommen. Unsere Frage hier wäre nun, ob das Wohnrecht auch als Anschaffungskosten angesehen werden.
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