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vorab entstandene WK,Abbruchkosten

Unser Mandant hat ein bebautes Grundstück gekauft in der Absicht, das Bestandsgebäude abzureißen und ein neues Gebäude zu errichten, das zu 100 % der Vermietung dienen soll. Vor Abbruch des Altgebäudes hatte dieses jedoch noch Kosten verursacht (Wasser, Kanal, Strom usw.), welche wir in einer Anlage V für den Mandanten als Werbungskosten berücksichtigt haben. Der Neubau ist noch nicht begonnen – inzwischen ist aber das alte Gebäude bereits abgebrochen. Es liegt also derzeit eine Art Zwischenphase für den Steuerpflichtigen vor, bis tatsächlich aus dem Projekt wieder Einkünfte aus Vermietung erzielt werden. Das Finanzamt möchte den Abzug der Gebäudekosten des Altbaus als Werbungskosten nicht vornehmen mit der Begründung, dass keine Vermietungsabsicht für den Altbau bestehen würde und dass es sich insgesamt ja um einen Abbruch des Gebäudes handeln würde. Wie kann dieser für uns nicht nachvollziehbaren Haltung des FA entgegengetreten werden? Die Vermietungsabsicht ist ja bekanntlich eine innere Tatsache, die aus der subjektiven Absicht des Steuerpflichtigen herrührt.
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