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Rückfallklausel,§ 21 EStG,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant überträgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein vermietetes Grundstück auf seinen Sohn und behält sich ein Nießbrauchsrecht (Vorbehaltsnießbrauch) vor. Ist in einem solchen Vertrag für die steuerliche Anerkennung eine Rückfallklausel schädlich? Also eine Regelung, die beinhaltet, dass der Mandant das Grundstück zurückfordern kann? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Anja Freudemann
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