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Nießbrauchsverzicht,Verbindlichkeitenübernahme,Afa

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Das Eigentum an einer Wohnung wurde bereits in den Vorjahren übertragen unter Nießbrauchsvorbehalt. Im Jahr 2014 wird wird auf den Nießbrauch gegen Übernahme einer Verbindlichkeit in Höhe von 150.0000 EUR verzichtet. Was ist die Abschreibungsgrundlage? Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht in Höhe von EUR 150.000,00 x 2 % p.a. oder sind die ANschaffungskosten in Höhe von EUR 150.000,00 auf einen Grund-und Bodenanteil / Gebäudeanteil aufzuteilen? Vielen Dannk.
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