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möblierte Wohnung,Airbnb,§ 19 UStG

Unser Mandant vermietet in seinem eigenen Einfamilienhaus eine Wohnung und nutzt die Internet-Plattform Airbnb. Hierbei handelt es sich ja um kurzfristige Vermietungsumsätze. Die Einnahmen im Jahr 2018 belaufen sich auf ca. 3.500,00 € brutto. Muss dennoch eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet und die Kleinunternehmereigenschaft beim Finanzamt angegeben werden? Müssen dann Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung abgegeben werden? Oder reicht es aus, die Einnahmen in der Anlage V der Einkommensteuererklärung zu erklären?
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