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Einkünfteerzielungsabsicht,Einmalzahlung,§ 11 Abs. 1 S. 3 EStG

Eheleute EF und EM sind Eigentümer eines Wohnhauses. An dieses Wohnhaus soll angebaut werden, sodass sich künftig zwei Wohnungen hierin befinden. Für eine der beiden Wohnungen soll zu Gunsten der Eltern der EF ein lebenslanges Wohnrecht bestellt werden (Eintragung Grundbuch). Im Gegenzug zahlen die Eltern der EF einen Wert in Höhe der Jahresmiete multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor aufgrund der zu erwartenden Lebensdauer des voraussichtlich länger Lebenden (Sterbetafel). Ist es korrekt, dass hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen? Der Wert, den die Eltern der EF zahlen, stellt die Mieteinnahmen dar, wobei das Entgelt nach § 11 Abs. 1 S. 3 EStG auf den Zeitraum verteilt werden kann, für den die Zahlung geleistet wird. Ist in diesem Fall eine sog. Überschussprognose zu erstellen oder kann davon ausgegangen werden, dass eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt?
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