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Ein Unternehmer (Privatperson) organisiert Fahrten in Theater, Oper etc. Er bezieht hierzu Fremdleistungen (Busunternehmen) und kauft die Theater- oder Opernkarten im voraus. Seine Kunden bezahlen ihm die Fahrtkosten und die Kosten für die Eintrittskarten zzgl. Gewinnaufschlag. Ist der Weiterverkauf der Opernkarten steuerfrei? Falls Nein ist der gesonderte Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG anzuwenden. Stellen die Kosten für den Bus und die Weiterbelastung in diesem Kontext eine eigenständige Hauptleistung dar und somit einen separaten steuerpflichtigen Umsatz. Kann er ggf. die Regelungen des § 25 UStG anwenden?
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