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Mandant (Handwerker) schreibt Rechnungen an seine Kundschaft auf vorgedruckten Briefbögen. Die Exemplare für den Kunden enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Er druckt keine Duplikate in Papierform sondern erzeugt nur Rechnungskopien im PFD-Format ohne Kopfbogen und firmenspezifische Angaben. Im Prinzip sind auf dem PDF-Dokumenten nur die Empfängerdaten, Re-Nr., Leistungsdatum und Re-Datum, die erbrachten Leistungen und deren Abrechnung sowie Zahlungsbedingungen und Bankverbindung enthalten. Die PDF-Rechnungskopien werden Revisionssicher im DATEV-Unternehmen online archiviert.Frage: Entsprechen die Rechnungskopien den Anforderungen der GoBD?
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