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Mandant, eine inländische GmbH (Cateringunternehmen) bekommt eine Prüfung der Rentenversicherung bezüglich der Abgabe an die Künstlersozialkasse. Nun kamen folgende Fragen auf: Muss auch eine Abgabe für Künstler gezahlt werden welche mein Mandant für Veranstaltungen an Auftragnehmer gezahlt hat. Beispiel: Die GmbH richtet für einen Auftragnehmer eine Hochzeit aus. Im Pauschalpreis für die Hochzeit sind auch ein DJ und ein Künstler enthalten. Muss mein Mandant für diese Künstler (obwohl die Leistung nicht für ihn erbracht worden ist) eine Abgabe zahlen?
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