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Meine Mandantin ist eine Firma mit Sitz in Kroatien. Sie betreibt ein Busunternehmen. Sie fährt in Kroatien, Deutschland, Frankreich und anderen EU Landern. Die Fahrer sind in Kroatien angestellt, wohnen in Kroatien und erhalten ihren Lohn nach kroatischem Recht und den kroatischen Tarifverträgen. Frage: Ist das Mindestlohngesetz auf diese Arbeitnehmer anzuwenden? Müssen diese Arbeitnehmer bei Ihren Fahrten durch Deutschland eine Bescheinigung mitführen, dass sie Arbeitnehmer in Kroatien sind und einen Nachweis wegen des Mindestlohnes?
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