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Mein Mandant, Gewerbetreibender ohne Arbeitnehmer, hat Anfang März 2015 einen Insolvenzantrag gestellt. Der Antrag ist noch nicht bearbeitet worden. Es liegt also noch keine Information vor, ob ein Insolvenzverwalter eingreift oder evtl. mangels Masse eingestellt wird.Aufgrund der finanziellen Situation ist die Lastschrift vom FA für die USt 4. Quartal 2014 nicht eingelöst worden. Desweiteren ist für das KJ 2014 eine ESt-Nachzahlung und Gewerbesteuer-NZ zu erwarten. Die Steuererklärung ist noch nicht eingereicht worden.Fallen diese Steuerzahlungen USt, EST und GewSt schon mit in die Insolvenz oder müssen diese ausgeglichen werden?
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