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Mir wurden zwei Steuerbescheide zur Prüfung vorgelegt. Die Erklärungen waren von den Steuerpflichtigen als Ehegatten mit zwei Einzelveranlagungen vorgenommen worden. Nach Abschluss meiner Prüfung habe ich mit dem Finanzamt telefoniert. Bei diesem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass der Bescheid der Ehefrau am nächsten Tag in berichtigter Form der Steuerpflichtigen zugestellt wird, da ein technischer Fehler vorlag, der von Seiten der Finanzverwaltung korrigiert worden war. Es stellt sich die Frage, ob meine Gebührenrechnung -die ich für die Prüfung in Rechnung stelle- von der Finanzverwaltung getragen werden muss, da die Steuerpflichtigen den Fehler nicht erkennen konnten und vom Finanzamt auch nicht im Vorfeld über eine Korrektur in Kenntnis gesetzt worden sind.
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