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GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland beteiligt sich an inländischer GmbH & Co. KG als Kommanditist. Der Kommanditanteil beträgt wie die Höhe des Haftkapitals Euro 20.000,-. Zusätzlich muss die GmbH als neuer Gesellschafter der KG eine sogenannte Aufnahmegebühr in Höhe von Euro 10.000,- bezahlen, die nach unserer Information die KG als Umsatzerlös verbucht. Hat die GmbH mit der gezahlten Aufnahmegebühr Anschaffungkosten, die zu aktivieren sind, wobei sich dann das Problem der Spiegelbildtheorie (Bilanzansatz der Beteiligung in der GmbH in Höhe des anteiligen Eigenkapitals der KG) in den Folgejahren ergibt. Oder ist die Aufnahmegebühr für die GmbH eine Betriebsausgabe ?
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