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Mein Mandant eine inländische GmbH welche einen Internethandel betreibt möchte in der Bilanz 2014 selbst geschaffene Immaterielle Wirtschaftsgüter aktivieren. Es geht um folgende Positionen: 1.) Relaunch der Internetseite Die Arbeiten für den Relaunch wurden ab 04.2014 auch von Mitarbeitern der Firma bearbeitet. Der Relaunch soll in 2015 „online“ gesetzt werden. In dem Zuge wurden auch 3D Animationen und Produktanimationsbilder erstellt. Frage: Können diese Kosten als selbst geschaffene Immaterielle Wirtschaftsgüter aktiviert werden. Was muss es für Nachweise für die Kosten geben? 2.) Open ERP System Im Jahr 2013-2014 wurde ein neues Open ERP System in der Firma eingeführt. An Fremdleistungen sind ca. € 100.000,00 angefallen. Die Firma möchte nun zusätzlich die Personalkosten aus dem eigenen Haus des Jahres 2014 aktivieren. Frage: Können diese Kosten als selbst geschaffene Immaterielle Wirtschaftsgüter aktiviert werden. Was muss es für Nachweise für die Kosten geben? 3.) Welches ist die Obergrenze für die Aktivierung der Kosten? Können auch die allgemeinen Verwaltungskosten mit eingerechnet werden?
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