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Die Arbeitnehmer meines Mandanten (Schaustellergewerbe) arbeiten in manchen Monaten 200 - 250 Stunden, bekommen aber nur 160 Stunden mit einem Bruttogehalt von 1400,--€ ausbezahlt. Der Rest der Stunden wird in einem der Folgemonate, wo weniger Arbeit anfällt, ausbezahlt.Beispiel:Monat April geleistete Stunden 250 ausbezahlt 160 StundenMonat Mai geleistete Stunden 200 ausbezahlt 160 StundenMonat Juni geleistete Stunden 30 ausbezahlt 160 StundenDie Überstunden der Monate April und Mai sind damit im Juni ausbezahlt worden. Wird bei dieser Vorgehensweise der Mindestlohn eingehalten?
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