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Wir haben eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Die Gesellschaft gehört Gesellschafter A zu 60% und Gesellschafter B zu 40%. Beide Gesellschafter sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und haben auch ihren Wohnsitz in Deutschland. Sie wollen notariell einen Vertrag aufsetzten, dass Entscheidungen lediglich mit einer 3/4 Mehrheit (was in diesem Fall Einstimmigkeit bedeutet) getroffen werden können. Beide Gesellschafter sind auch Geschäftsführer und alleinvertretungsberechtigt. Wie ist der Sachverhalt hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht beider Gesellschafter Geschäftsführer zu beurteilen?
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