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Meine Mandantin die T-GmbH ist eine kleine GmbH. Sie erzielt allerdings einen jährlichen Jahresüberschuss mit Euro 300.000,00. Der Umsatz liegt bei 2,5 Millionen Euro. Der Geschäftsführer erhält eine Tantieme mit Euro 35.000,00, einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses, ausbezahlt. Der Jahresabschluss einer GmbH ist bis zum 30.06 des Folgejahres festzustellen. Die T GmbH hat dies nun versäumt und wird ihren Jahresabschluss erst im August feststellen. Der Geschäftsführer wird somit erst im September seine Tantieme ausbezahlt erhalten. Welche Konsequenzen hat diese verspätete Feststellung des Jahresabschlusses?
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