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Unser Mandant, ein Dipl.-Ingenieur für Vermessung betreibt ein Vermessungsbüro und ist mit der Frage an uns herangetreten, ob er evtl. eine Investitionszulage für das Kalenderjahr 2013 beantragen kann. Beim Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen, die angeschafften WG erfüllen die Voraussetzungen für begünstigte WG i. S. d. InvZulG 2010. Fraglich ist jedoch, ob das Ingenieurbüro als begünstigter Betrieb angesehen werden kann.
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