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Mein Mandant war Gesellschafter einer GmbH. In 2014 hat er die Gesellschaftsanteile verkauft. Den neuen Inhaber kenne ich nicht. Die Bilanz beinhaltet kein großes Vermögen. Meine Frage bezieht sich auf die Verantwortlichkeit des Gesellschafters. 1. Wer ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013? 2. Wer unterschreibt das Feststellungsprotokoll?
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